Voraussetzungen sind:
- Medizinische Dringlichkeit: Der Termin muss innerhalb von vier Kalendertagen liegen, nachdem der Hausarzt festgestellt hat, dass sich der Patient beim Facharzt vorstellen soll. Gezählt wird ab dem Folgetag.
- Überweisung: Die Behandlung durch den Facharzt erfolgt auf Überweisung des Hausarztes.
- Nicht in derselben Praxis: Der Facharzt, bei dem der Hausarzt einen Termin vereinbart, darf nicht in derselben BAG oder demselben MVZ tätig sein wie der Hausarzt.
Termin innerhalb von vier Tagen
Zählweise: Hier ist nicht das Datum der Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung mit der Facharztpraxis entscheidend. Die vier Kalendertage werden vielmehr ab dem Folgetag der Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit gezählt.
MRT-Terminservice für Hausarztpraxen „Dringlicher Hausarzttermin“ nach TSVG
Bitte rufen Sie uns an um einen Wunschtermin für Ihren Patienten zu vereinbaren:
